Die Übernahme von Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung unter ALG II Bezug ist lt. Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden möglich.
Tägliche Archive: 9. Januar 2011
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Die Übernahme von Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung unter ALG II Bezug ist lt. Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden möglich.