Gemäß § 8 Absatz 2 der Krankentransportrichtlinien haben Substituierte ein gleiches Anrecht auf Erstattung wie etwa Dialysepatienten. Als Vorlage für einen Antrag kann der beiliegende Text dienen. Er geht auf eine Vorarbeit der langjährigen und inzwischen für ihr Engagement von der Kammer geehrten Substitutionsärztin Frau Hönekopp zurück, die sich auch mehrere Jahre im DGS-Vorstand engagiert hat.Fahrtkosten_Substitution
Vielleicht gefällt dir auch
Der JES Bundesverband unterstützte die Aktion zum WELT AIDS TAG vor der russischen Botschaft in Berlin. Mit der Deutschen AIDS-Hilfe und vielen […]
Die neue Safer Use Kampagne der AIDS Hilfe Niedersachsen Anlässlich des „International Drug Checking Day“ 2019 am 31. März präsentierte der Landesverband […]
In einem offenen Brief geht der JES Bundesverband auf eine Stellungnahme des Dachverbands substituierender Ärzte Deutschlands (DSÄ) ein.
Seit vielen Monaten versucht die Leipziger CDU in Kooperation mit der BILD ZEITUNG dem bundeseit bekannten Präventions- und Harmdeduktionprojekt DRUGSCOUTS die Förderung […]