Gemäß § 8 Absatz 2 der Krankentransportrichtlinien haben Substituierte ein gleiches Anrecht auf Erstattung wie etwa Dialysepatienten. Als Vorlage für einen Antrag kann der beiliegende Text dienen. Er geht auf eine Vorarbeit der langjährigen und inzwischen für ihr Engagement von der Kammer geehrten Substitutionsärztin Frau Hönekopp zurück, die sich auch mehrere Jahre im DGS-Vorstand engagiert hat.Fahrtkosten_Substitution
Vielleicht gefällt dir auch
Unter Beteiligung des JES Bundesverbands fand kurz vor Weihnachten in Berlin ein Fachtag zum Thema „Brennende Themen der Substitution“ statt. Der Fachtag […]
Angesichts der dramatischen Entwicklungen in Bezug auf drogenbedingte Todesfälle, maßgeblich verursacht durch Opioidkonsum, hat Schottland eine bemerkenswerte neue Strategie mit 5 Kernmaßnahmen […]
JES Bundesverband vermisst Führung durch WHO-Generalsekretärin Dr. Margaret Chan
Unterstützt die weltweite Aktion
Die Drogenselbsthilfe BERLUN feierte seinen 3. Geburtstag und JES Berlin der JES Bundesverband sowie die Deutsche Aidshilfe und viele andere solidarische Menschen […]