In diesem Jahr verweist der 21. Juli auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und deren Bedeutung insbesondere für die DrogengebraucherInnen von heute. JES fordert: Alle Staaten sollen sofort und unbedingt die Todesstrafe, die teils auch für Verstöße gegen die örtlichen Drogenverbote verhängt wird, generell abschaffen!
Todesstrafe, Folter und ähnliche Formen extremer staatlicher Gewalt sind für JES in keiner Weise zu tolerieren. Russland, Indien, Mexico und Brasilien sind nur wenige Beispiele für die Vielzahl von Ländern, in denen IVDU (also „Junkies“) heute drastischen Formen von Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind. Das geht vom kalten Zwangsentzug bis zu den von staatlicher Seite angezettelten oder zumindest gut geheißenen Morden auf den Philippinen.
Hier die Pressemitteilung des JES Bundesverbands und von JES NRW