Neues Substitutionsrecht 2017
Was bringt die Reform an Änderungen für Patient*innen?
Nach langer Vorbereitung wurden zum 2. Oktober 2017 die rechtlichen und ärztlich-medizinischen
Rahmenbedingungen der Substitutionsbehandlung durch den Gesetzgeber verändert. Sowohl der
JES Bundesverband und die Deutsche AIDS-Hilfe als Patient*innenorganisationen, als auch der
Akzept Bundesverband sowie die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin waren von Beginn in die
Beratungen auf Bundesebene eingebunden. Viele Änderungsvorschläge unserer Verbände wurden
in die Gesetzestexte sowie die Richtlinien übernommen. Durch die Veränderungen gibt es mehr
Rechtssicherheit für Ärzt*innen und die Möglichkeit Patient*innen individueller zu behandeln.
Hier die Handreichung, mit Kommentaren zu den praktischen Auswirkungen der Veränderungen
Handreichung Patient*innen
Neue BtmVV
Neue RL BÄK Anhang zur Patientenaufklärung
Neue Richtlinien der Bundesärztekammer 2017