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Erstattung von Taxifahrten zur Substitution aufgrund von COVID 19

Aufgrund der immer noch pandemischen Lage bestehen Regelungen zum Abstand und des Mund-Nasen-Schutzes weiter fort. Ein besonders sensibler Bereich ist die Substitutionsbehandlung. Durch verschiedene Maßnahmen hat das BMG die Rahmenbedingungen zur Substitution angepasst ( erweiterte Take Home, wohnortnahe Versorgung, Rezept ohne persönliche Konsultation etc)

Nun gibt es für diejenigen von euch, die durch Begleiterkrankungen wie z.B HIV und Hepatitis, COPD (Lungenerkrankung) zur Hochrisikogruppe gehören, die Möglichkeit unausweichliche Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu vermeiden und stattdessen die Übernahme der Kosten für Taxifahrten zu beantragen.

Dies kann nur in Kooperation mit eurem behandelnden Arzt geschehen. Empfehlendswert ist in jedem Fall, dass ihr zuerst den Antrag stellt und eine Entscheidung abwartet.

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