Der JES Bundesverband und viele andere Verbände erhielten am 4. Januar 2021 einen Referenten_innenentwurf zur Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften.
Im Kern geht es darum die bisherigen Ausnahmeregelungen zur Substitutionsbehandlung wie z.B.
- Erweiterung Take Home
- Umstellung auf Depotpräparat
- Rezepte ohne persönliche Konsultation
- Take Home auch für Patient_innen, die bisher als nicht take – home fähig eingeschätzt wurden
- wohnortnahe Versorgung
um ein weiteres Jahr fortzusetzen.
Der JES Bundesverband und die Deutsche Aidshilfe haben Stellungnahmen zum Änderungsentwurf an das BMG gesendet. Hierbei unterstützen wir die beschriebenen Maßnahmen, sowie eine weitere Veränderung im Hinblick auf Depotpräparate.