Nach wie vor stellt das Virus SARS-CoV-2 auch substituierte Menschen vor große Herausforderungen: Sie sind in besonderer Weise auf die kontinuierliche ärztliche Versorgung angewiesen sind. Mit der durch den Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden die im April 2020 geschaffenen Sonderregelungen für die Substitutionsbehandlung um zunächst drei Monate verlängert.
Der JES Bundesverabnd hatte wie das Bundesministerium das Ziel diese Ausnahmeregelungen um 1 Jahr zu verlängern, da eine solch kurzer Zeitraum von 3 Monaten wenig mittelfritige Perspektive bietet. Leider schien dieser Zeitraum politisch nicht durchsetzbar.
https://www.drogenbeauftragte.de/presse/detail/sonderregelungen-fuer-die-substitution-verlaengert/