Wir verdanken ihm viel: Wolfgang ging einen langen Rechtsweg, weil ihm der Freistaat Bayern die notwendige Substitutionsbehandlung im Strafvollzug verweigerte. Auf einen Vergleich wollte er sich nicht einlassen, da er eine Verbesserung der gesundheitlichen Situation für opioidabhängige Gefangene erwirken wollte. Sein Engagement und Mut brachten ihn bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der ihm 2016 Recht gab.
Die Substitutionspraxis im Justizvollzug hat sich dank ihm verbessert, nicht nur in Bayern.
Es ist sicherlich auch in seinem Sinne, wenn wir fordern: Menschen im #Strafvollzug müssen eine gleichwertige medizinische Versorgung wie Menschen in Freiheit erhalten! Denn #Substitution rettet Leben. Die Verweigerung einer Substitution ist unmenschlich.
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