Selbsthilfefreundliche Einrichtung

Mit dem Zertifikat „Selbsthilfefreundliche Einrichtung“ wollen wir Einrichtungen auszeichnen, die sich seit Jahren um die Förderung von Selbsthilfe und Selbstorganisation im Drogenbereich verdient gemacht haben. Darüber hinaus ist es unser Ziel zu motivieren und zu sensibilisieren, dass mehr Einrichtungen der Drogen- und Aidshilfe die Selbsthilfeförderung als wichtige Aufgabe betrachten und die Selbstorganisation Drogen gebrauchender Menschen in ihre Einrichtungen integrieren.

Inzwischen haben wir die ersten Einrichtungen ausgezeichnet (siehe unten)

Was können wir Ihnen bieten?

Einrichtungen aus der Aids- und Drogenarbeit, die die Qualitätskriterien erfüllen, das Ziel haben einzelne Kriterien zukünftig umzusetzen oder gar Selbsthilfe in einer anderen besonderen Form unterstützen, erhalten von uns ein dreiteiliges Label „Selbsthilfefreundliche Einrichtung“ für verschiedene Formen der Verwendung

  • Eine Urkunde für die Innenräume der Einrichtung
  • Aufkleber für die Nutzung innerhalb und ausserhalb der Einrichtung
  • ein digitales Label für die Nutzung auf ihrer Webseite

Welche Kriterien sollte Ihre Einrichtung erfüllen

  • Ihre Einrichtung unterstützt die Selbsthilfe entsprechend den Grundsätzen akzeptierender Drogenarbeit Dies bedeutet u.a., dass Ihre Einrichtung ohne Voraussetzungen auf die Minimierung gesundheitlicher, sozialer und psychischer Risiken zielt, ohne eine generelle Behandlungsbedürftigkeit zu unterstellen.

Die Einrichtung verfolgt ferner den Ansatz einer bedarfsgerechten Versorgung und unterscheidet sich damit von Ansätzen, bei denen die KlientInnen dem Konzept entsprechend gesucht werden.

  • Fachliche Unterstützung der Selbsthilfearbeit

Die Einrichtung ist Willens und in der Lage ihre, aus der professionellen Arbeit erwachsenen Kompetenzen zur fachlichen Förderung von Selbsthilfen einzusetzen.

Dies kann sich in der fachlichen Unterstützung bei Antragsstellungen sowie der Öffentlichkeitsarbeit widerspiegeln. Kompetenzen der Selbsthilfeförderung werden auf Wunsch zum Auf- und Ausbau von Gruppenstrukturen eingesetzt.

  • Gleichberechtige Teilhabe der Selbsthilfe

Kennzeichen der Selbsthilfearbeit ist die Autonomie und Abbau der Opfer- und KlientInnenrolle in der Selbst- und Fremdwahrnehmung. Zudem haben Mitglieder der Selbsthilfe, aus ihrer Nutzer_innenperspektive vielfach Ideen zur bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten und Strukturen. Die Einrichtung ist Willens diese Prozesse zu begleiten und bietet Möglichkeiten des Austauschs mit dem Team.

  • Zur Verfügungsstellung von Infrastruktur

Die Arbeit von Drogengebraucher_innen im Rahmen der Selbsthilfe benötigt ein Mindestmaß an Infrastruktur um sich verwirklichen zu können. Die Einrichtung sieht die Relevanz und schafft Möglichkeiten die notwendige Infrastruktur in der Einrichtung bereitzustellen.

  • Wahrung von Autonomie

Die Autonomie der Selbsthilfe z.B. in der Namensgebung, bei drogenpolitischen Haltungen sowie der Aussendarstellung wird von der Einrichtung anerkannt und gefördert.

  • Datenschutz und Wahrung der Privatsphäre

Das Outing als ehemalige_r oder aktuelle_r Konsument_in illegaler psychoaktiver Substanzen kann auch heute noch mit unterschiedlichen Nachteilen im Privat- oder Berufsleben verbunden sein. Die jeweils aktuelle Datenschutzgrundverordnung sowie die Wahrung der Privatsphäre der Mitglieder der Selbsthilfe ist Bestandteil der Einrichtung bzw. Grundlage der Selbsthilfeförderung.

  • Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit

Die Einrichtung unterstützt Bestrebungen der Öffentlichkeitsarbeit durch die Erstellung und Auslage entsprechender Medien sowie ein Infoboard.

 

Wie kann sich Ihre Einrichtung bewerben?

Eine Bewerbung um diese Auszeichnung ist sehr einfach. Wir bitten Sie den  Bogen auszufüllen und an zertifikat@jes-bundesverband zurückzusenden.

Wir werden anschließend telefonisch mit Ihnen in Kontakt treten um alles weitere mit Ihnen persönlich besprechen.

Bewerbungsbogen

Beispiel Urkunde

Ausgezeichnet wurden (in alphabetischer Reihenfolge)